Der Handlungsbereich Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen ergibt sich aus § 7 (3) der Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV).
Der:die Prüfling soll nachweisen, betriebliche Sachverhalte steuerlich bearbeiten zu können.
Im Rahmen dessen können bis zu zehn Schwerpunktthemen geprüft werden:
- Ableitung des steuerlichen Ergebnisses aus dem handelsrechtlichen Ergebnis.
- Ableitung von Datensätzen für das Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen nach dem Einkommenssteuergesetz.
- Bestimmung des zu versteuernden Gewinns nach den einzelnen Gewinnermittlungsarten.
- Berechnung des körperschaftsteuerlichen zu versteuernden Einkommens, der festzusetzenden Körperschaftsteuer sowie der Abschlusszahlung und Erstattung der Körperschaftsteuer.
- Erläuterung der Regelungen des Körperschaftsteuerrechts und des Einkommensteuerrechts in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens.
- Entwicklung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage und deren Aufbereitung für die Gewerbesteuererklärung sowie Berechnung der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerrückstellung.
- Prüfung von Geschäftsvorfällen auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz und Vorsteuer sowie Vorbereitung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen.
- Anwendung von Vorschriften des Verfahrensrechts und Stellen der notwendigen Anträge.
- Gegenüberstellung der grundlegenden nationalen und binationalen Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragsteuerrecht sowie Beschreiben der Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragsteuerrecht.
- Einordnung der Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in das betriebliche Geschehen.
Zum Handlungsbereich werden folgende Fächer zugeordnet:
- Abgabenordnung
- Einkommensteuer
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer, Steuerrecht fächerübergreifend
- Internationales Steuerrecht
