Der Handlungsbereich Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen ergibt sich aus § 7 (3) der Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV).

Der:die Prüfling soll nachweisen, betriebliche Sachverhalte steuerlich bearbeiten zu können.

Im Rahmen dessen können bis zu zehn Schwerpunktthemen geprüft werden:

  1. Ableitung des steuerlichen Ergebnisses aus dem handelsrechtlichen Ergebnis.
  2. Ableitung von Datensätzen für das Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen nach dem Einkommenssteuergesetz.
  3. Bestimmung des zu versteuernden Gewinns nach den einzelnen Gewinnermittlungsarten.
  4. Berechnung des körperschaftsteuerlichen zu versteuernden Einkommens, der festzusetzenden Körperschaftsteuer sowie der Abschlusszahlung und Erstattung der Körperschaftsteuer.
  5. Erläuterung der Regelungen des Körperschaftsteuerrechts und des Einkommensteuerrechts in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens.
  6. Entwicklung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage und deren Aufbereitung für die Gewerbesteuererklärung sowie Berechnung der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerrückstellung.
  7. Prüfung von Geschäftsvorfällen auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz und Vorsteuer sowie Vorbereitung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen.
  8. Anwendung von Vorschriften des Verfahrensrechts und Stellen der notwendigen Anträge.
  9. Gegenüberstellung der grundlegenden nationalen und binationalen Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragsteuerrecht sowie Beschreiben der Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragsteuerrecht.
  10. Einordnung der Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in das betriebliche Geschehen.

Zum Handlungsbereich werden folgende Fächer zugeordnet:

  • Abgabenordnung
  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer, Steuerrecht fächerübergreifend
  • Internationales Steuerrecht