Der Handlungsbereich „Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden“ ergibt sich aus § 7 (5) der Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV).
Hiernach soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Kosten- und Leistungsrechnung zur Steuerung betrieblicher Prozesse, zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen und zu Bilanzierungszwecken einzusetzen. Insbesondere soll der Zusammenhang zwischen Buchführung, Bilanzierung, Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling aufgezeigt werden.
Im Rahmen dessen können bis zu fünf Schwerpunktthemen geprüft werden:
- Auswahl und Anwendung von Methoden und Instrumenten zur Erfassung von Kosten und Leistungen
- Auswahl und Anwendung von Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen
- Auswahl und Anwendung von Methoden der kurzfristigen Erfolgsrechnung für betriebliche Analyse- und Steuerungszwecke
- Zielorientierte Anwendung von Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung zur Lösung unterschiedlicher Problemstellungen und zur Entscheidungsvorbereitung
- Erläuterung der Grundzüge des Kostencontrollings und des Kostenmanagements für die Zusammenarbeit im betrieblichen Controllings
In Fortbildungskursen wird der Handlungsbereich meist unter der Bezeichnung „Kosten-und Leistungsrechnung (KLR)“ behandelt.
