Der Handlungsbereich „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ ergibt sich aus § 7 (6) der Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV).
Der Prüfling soll nachweisen können, Risiken des Unternehmens zu identifizieren, sie zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen.
Im Rahmen dessen können bis zu vier Schwerpunktthemen geprüft werden:
- Identifizierung und Dokumentation von Risikoarten
- Aufbau eines internen Kontrollsystems
- Einsatz von Methoden zur Risikobeurteilung
- Ableitung von Vermeidungsmaßnahmen von Risiken
In Fortbildungskursen wird der Handlungsbereich oft unter der Bezeichnung „Internes Kontrollsystem (IKS)“ behandelt.
