Der Handlungsbereich „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ ergibt sich aus § 7 (6) der Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV).

Der Prüfling soll nachweisen können, Risiken des Unternehmens zu identifizieren, sie zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen.

Im Rahmen dessen können bis zu vier Schwerpunktthemen geprüft werden:

  1. Identifizierung und Dokumentation von Risikoarten
  2. Aufbau eines internen Kontrollsystems
  3. Einsatz von Methoden zur Risikobeurteilung
  4. Ableitung von Vermeidungsmaßnahmen von Risiken

In Fortbildungskursen wird der Handlungsbereich oft unter der Bezeichnung „Internes Kontrollsystem (IKS)“ behandelt.