Der Handlungsbereich Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen ergibt sich aus § 7 (4) der Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV).

In diesem Handlungsbereich soll nachgewiesen werden, dass die Methoden und Instrumente der Finanzierung und der Investitionsrechnungen angewandt werden können. Es soll dabei aufgezeigt werden, dass die Bedeutung der betrieblichen Finanzwirtschaft als Erfolgsfaktor der Unternehmensführung in nationalen und internationalen Märkten erkannt wird. Darüber hinaus soll die zu prüfende Person in der Lage sein, Planungsrechnungen im Rahmen der Finanz- und Investitionsplanung erstellen und einsetzen zu können.

Im Rahmen dessen können bis zu sieben Schwerpunktthemen geprüft werden:

  1. Beschreibung von Zielen, Aufgaben und Instrumenten des Finanzmanagements und Beurteilung der Einhaltung mittels ausgewählter Kennzahlen und Finanzierungsregeln.
  2. Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplanungen und Durchführung von Finanzkontrollen zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft.
  3. Beherrschung der Finanzierungsarten sowie Auswahl und Anwendung der Möglichkeiten und Methoden zur Kapitalbeschaffung unter Berücksichtigung der Rechtsform des Unternehmens.
  4. Feststellung des Investitionsbedarfes und Ermittlung der optimalen Investition anhand von Investitionsrechnungen.
  5. Erkennen von Kreditrisiken sowie Bewertung und Einsatz von Instrumenten zur Risikobegrenzung.
  6. Darstellung von Kredit- und Kreditsicherungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung einer Kreditwürdigkeitsprüfung und einer Tilgungsfähigkeitsberechnung und Verhandlung von Kreditkonditionen.
  7. Auswahl und geschäftsvorgangsbezogene Festlegung der Formen des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs.

In Fortbildungskursen wird der Handlungsbereich unter der Bezeichnung Finanzmanagement (FM) behandelt.