Der Handlungsbereich Ein internes Kontrollsystem sicherstellen ergibt sich aus § 7 (6) der Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV).
Der:die Prüfling soll nachweisen können, Risiken des Unternehmens zu identifizieren, sie zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen.
Im Rahmen dessen können bis zu vier Schwerpunktthemen geprüft werden:
- Identifizierung und Dokumentation von Risikoarten.
- Aufbau eines internen Kontrollsystems.
- Einsatz von Methoden zur Risikobeurteilung.
- Ableitung von Vermeidungsmaßnahmen von Risiken.
In Fortbildungskursen wird der Handlungsbereich unter der Bezeichnung Internes Kontrollsystem (IKS) behandelt.
