Der Handlungsbereich Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden ergibt sich aus § 7 (5) der Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV).

Hiernach soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Kosten- und Leistungsrechnung zur Steuerung betrieblicher Prozesse, zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen und zu Bilanzierungszwecken einzusetzen. Insbesondere soll der Zusammenhang zwischen Buchführung, Bilanzierung, Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling aufgezeigt werden.

Im Rahmen dessen können bis zu fünf Schwerpunktthemen geprüft werden:

  1. Auswahl und Anwendung von Methoden und Instrumenten zur Erfassung von Kosten und Leistungen.
  2. Auswahl und Anwendung von Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und auf Leistungen.
  3. Auswahl und Anwendung von Methoden der kurzfristigen Erfolgsrechnung für betriebliche Analyse- und Steuerungszwecke.
  4. Zielorientierte Anwendung von Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung zur Lösung unterschiedlicher Problemstellungen und zur Entscheidungsvorbereitung.
  5. Erläuterung der Grundzüge des Kostencontrollings und des Kostenmanagements für die Zusammenarbeit im betrieblichen Controllings.

In Fortbildungskursen wird der Handlungsbereich unter der Bezeichnung Kosten-und Leistungsrechnung (KLR) behandelt.