Bilanzaufbereitung – Teil 8: Erhaltene Anzahlungen auf Bilanzposten des Vermögens

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, die das Vorratsvermögen betreffen, sind in der Bilanz unter den Verbindlichkeiten auszuweisen. Es sei denn, sie werden vom Bilanzposten "Vorräte" offen abgesetzt (§ 268 (5) S. 2 HGB). Die erhaltenen Anzahlungen sind demnach in der Jahresabschlussanalyse zunächst dem (i. d. R. kurzfristigen) Fremdkapital zuzuordnen, werden aber von diesem wieder abgezogen und … Bilanzaufbereitung – Teil 8: Erhaltene Anzahlungen auf Bilanzposten des Vermögens weiterlesen