Zinsrisiko

Zinsrisiken sind gemäß dem Rahmenplan mit Lernzielen (Nummer 4.5.2 und Nummer 4.5.4.1) den Anwendungstaxonomien "durchführen" und "einsetzen" zugeordnet. Das heißt, Prüflinge müssen etwaige Zinsrisiken im Rahmen der Risikoanalyse erkennen und beurteilen können und in der Lage sein, konkrete Maßnahmen zur Steuerung des Zinsrisikos auszuwählen und zu beschreiben.