Bei einem Disagio handelt es sich um den Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit (i. d. R. Darlehen) und ihres Auszahlungsbetrages. Handelsrechtlich besteht die Möglichkeit einer Aktivierung nach § 250 (3) HGB. Wurde vom Wahlrecht zum Ansatz eines Disagios Gebrauch gemacht, ist dieses zu Analysezwecken zu bereinigen. Dies liegt darin begründet, dass es keinen tatsächlichen … Bilanzaufbereitung – Teil 7: Disagio weiterlesen
Bilanzaufbereitung – Teil 6: Geschäfts- oder Firmenwert
Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) muss handelsrechtlich in der Bilanz aktiviert werden. Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand. Aus: § 246 (1) … Bilanzaufbereitung – Teil 6: Geschäfts- oder Firmenwert weiterlesen
Bilanzaufbereitung – Teil 5: Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern können bilanziert werden, sofern die handelsrechtlichen Bilanzansätze der Aktivseite (Vermögen) niedriger bzw. die passiven Bilanzansätze (Schulden) höher als in der Steuerbilanz ausfallen (Wahlrecht), wodurch sich der Jahresüberschuss unterscheidet. Beim Ausweis aktiver latenter Steuern liegt eine Überbewertung vor. Aktive latenten Steuern stellen keine reale Vermögens- oder Schuldenwerte dar, weshalb sie für die Jahresabschlussanalyse … Bilanzaufbereitung – Teil 5: Aktive latente Steuern weiterlesen
Bilanzaufbereitung – Teil 4: Passive latente Steuern
Handelsrechtlich sind passive latente Steuern zu bilanzieren, wenn sich die handelsrechtlichen Bilanzansätze von den steuerrechtlichen Bilanzansätzen insofern unterscheiden, als dass sie auf der Aktivseite höher oder auf der Passivseite niedriger ausfallen. Die Ansatzpflicht besteht somit immer dann, wenn der Jahresüberschuss der Handelsbilanz höher ausfällt als der steuerrechtliche Jahresüberschuss. Passive latente Steuern entstehen daher durch handelsrechtlich … Bilanzaufbereitung – Teil 4: Passive latente Steuern weiterlesen
Bilanzaufbereitung – Teil 3: Herstellungskosten
Vermögensgegenstände (VG), die nicht käuflich erworben, sondern selbst hergestellt werden, sind nach § 255 (2) HGB mit ihren Herstellungskosten zu bewerten und zu aktivieren. Das HGB gibt vor, welche Kosten der Herstellung aktiviert werden müssen (Pflicht), aber auch Kostenanteile, die einbezogen werden können (Wahlrecht). Mindestbewertung (Pflichtansatz) Materialkosten Materialgemeinkosten Fertigungskosten Fertigungsgemeinkosten Werteverzehr des Anlagevermögens Sondereinzelkosten der … Bilanzaufbereitung – Teil 3: Herstellungskosten weiterlesen
Bilanzaufbereitung – Teil 2: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
Handelsrechtlich besteht die Möglichkeit, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in der Bilanz zu aktivieren (Wahlrecht nach § 248 (2) HGB). Es stellt sich für Analysten die Frage, ob diese Vermögensgegenstände (VG) von der Handelsbilanz in die Strukturbilanz übernommen werden können. Das entscheidende Merkmal stellt die Marktfähigkeit dar. Unter der Marktfähigkeit wird die Fähigkeit verstanden, einen VG … Bilanzaufbereitung – Teil 2: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände weiterlesen
Bilanzaufbereitung – Teil 1: Anschaffungswertprinzip
In der Handelsbilanz erfolgt die Bewertung des Anlagevermögens nach dem Anschaffungswertprinzip (vgl. §§ 253, 255 HGB). Hierbei bleiben etwaige stille Reserven unberücksichtigt (Folge: Unterbewertung), die aber für die Jahresabschlussanalyse einzubeziehen sind. Werden stille Reserven bei den betreffenden Bilanzposten berücksichtigt, ist das Eigenkapital in entsprechender Höhe aufzustocken. Grundlagenbeispiel Die Handelsbilanz weist Grundstücke (Bilanzposten Sachanlagen) mit einem … Bilanzaufbereitung – Teil 1: Anschaffungswertprinzip weiterlesen
Wie wird die Bilanz zur Analyse aufbereitet?
Für die Jahresabschlussanalyse wird eine Strukturbilanz erstellt. Hierzu werden die Bilanzdaten anhand diverser Maßnahmen zur Strukturbilanz aufbereitet. Konkret wird zwischen drei Arten von Aufbereitungen unterschieden: Umwertungen, Saldierungen und Gruppierungen. Umwertungen Bei den Umwertungen findet man Maßnahmen, die sich eigenkapitalerhöhend oder eigenkapitalmindernd auswirken. Eigenkapitalerhöhend wirken sich Maßnahmen zu folgenden Unterbewertungen aus: Anschaffungswertprinzip Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände … Wie wird die Bilanz zur Analyse aufbereitet? weiterlesen
